Menschen mit Behinderung können sich bei Fragen gerne an die Schwerbehindertenvertretung ( sbv@kjr-ml.de ) wenden. Die Beschäftigung ist in Teilzeit und Vollzeit möglich. Wir berücksichtigen die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bewerbungsverfahren.
Die NLStBV hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen. Auch die Möglichkeit einer vollzeitnahen Teilzeit prüfen wir bei bewerberseitigem Interesse. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber (w/m/d) liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen.
Menschen mit Behinderung können sich bei Fragen gerne an die Schwerbehindertenvertretung ( sbv@kjr-ml.de ) wenden. Die Beschäftigung ist in Teilzeit und Vollzeit möglich. Wir berücksichtigen die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bewerbungsverfahren.
Die NLStBV hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen. Auch die Möglichkeit einer vollzeitnahen Teilzeit prüfen wir bei bewerberseitigem Interesse. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber (w/m/d) liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen.
Was wir Ihnen bieten: Beschäftigungsumfang Vollzeit oder (vollzeitnahe) Teilzeit. Entgeltgruppe 13 TV-L (Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L ist eine langjährige praktische Erfahrung (mind. 3 Jahre) erforderlich.
Was wir Ihnen bieten: Beschäftigungsumfang Vollzeit oder (vollzeitnahe) Teilzeit. Entgeltgruppe 13 TV-L (Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L ist eine langjährige praktische Erfahrung (mind. 3 Jahre) erforderlich.
Es handelt sich um einen teilzeitgeeigneten Vollzeitarbeitsplatz / Dienstposten. Auch die Möglichkeit einer vollzeitnahen Teilzeit prüfen wir bei bewerberseitigem Interesse. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber (w/m/d) liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen.